HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik

ISSN 1436-3011

18.03.2010


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Das ICANN-Schiedsverfahren

Tobias H. Strömer

Zusammenfassung

Wer um Domains streitet, hat oft das Nachsehen, wenn der Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht der Domain-Inhaber, sondern die Domain "verhaftet" wird. Ganz nebenbei sind die Verfahren in der Regel kostengünstiger und schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Normalerweise dauert es gerade einmal anderthalb bis zwei Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Schiedsrichter sind regelmäßig ausgewiesene Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und Markenrechts, die Verfahren weniger formell und deshalb flexibler in der Handhabung. Vor allem aber bieten die neuen Regeln die Möglichkeit, sonst von vornherein aussichtslose Verfahren zu führen. Der Beitrag umreißt die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Übertragung einer Domain.

Inhaltsübersicht

  1. Einleitung
  2. Die ICANN-Policies
    1. Anwendbarkeit
    2. Die akkreditierten Schiedskammern
  3. Das Verfahren
    1. Die Antragsschrift
    2. Benachrichtigung des Antragsgegners
    3. Die Antragserwiderung
    4. Zusammensetzung der Spruchkörper
    5. Die Entscheidungsfindung
    6. Die Entscheidung
    7. Vollstreckung der Entscheidung
  4. Anspruchsvoraussetzungen
    1. Identische oder ähnliche Zeichen
    2. Rechte oder berechtigte Interessen
    3. Missbräuchliche Anmeldung und Nutzung

HMD, Heft 215, Oktober 2000

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