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Das ICANN-Schiedsverfahren |
Tobias H. Strömer |
Zusammenfassung
Wer um Domains streitet, hat oft das Nachsehen, wenn der
Domain-Inhaber im Ausland wohnt, weil dort Urteile vor
staatlichen Gerichten nur mit erheblichem Aufwand erstritten
werden können. Hier helfen seit Ende 1999 die neuen Verfahren
vor den Schiedsgerichten der ICANN weiter, weil hier nicht
der Domain-Inhaber, sondern die Domain "verhaftet" wird. Ganz
nebenbei sind die Verfahren in der Regel kostengünstiger und
schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten.
Normalerweise dauert es gerade einmal anderthalb bis zwei
Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Abschluss des
Verfahrens. Die Schiedsrichter sind regelmäßig ausgewiesene
Fachleute aus dem Bereich des Urheber- und Markenrechts, die
Verfahren weniger formell und deshalb flexibler in der
Handhabung. Vor allem aber bieten die neuen Regeln die
Möglichkeit, sonst von vornherein aussichtslose Verfahren zu
führen. Der Beitrag umreißt die formellen und materiellen
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf
Übertragung einer Domain.
Inhaltsübersicht
- Einleitung
- Die ICANN-Policies
- Anwendbarkeit
- Die akkreditierten Schiedskammern
- Das Verfahren
- Die Antragsschrift
- Benachrichtigung des Antragsgegners
- Die Antragserwiderung
- Zusammensetzung der Spruchkörper
- Die Entscheidungsfindung
- Die Entscheidung
- Vollstreckung der Entscheidung
- Anspruchsvoraussetzungen
- Identische oder ähnliche Zeichen
- Rechte oder berechtigte Interessen
- Missbräuchliche Anmeldung und Nutzung
HMD, Heft 215, Oktober 2000
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