Wird nicht jeder bemitleidet, der erwähnt, dass er sich mal wieder
auf den Weg zu einer Behörde machen muss? Wartet nicht jeder von uns
auf ein Zaubermittel, um uns vor den mit Amtsgängen einhergehenden
offenbar unvermeidlichen Zeit- und Energieverlusten zu bewahren?
Sollte es nicht zu allgemeiner Begeisterung führen, wenn jetzt auf
allen Ebenen Abhilfe geschaffen wird, noch dazu mit den mächtigsten
Werkzeugen, die denkbar sind? Schließlich sorgt auf der Ebene der
Europäischen Union seit einiger Zeit kein geringerer als der frühere
bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dafür, dass das
bürokratische Gestrüpp gelichtet und der Bürger und Unternehmer
entlastet wird. Und in Deutschland geht auf der Ebene des Bundes,
der Bundesländer, der Landkreise und Kommunen das Zauberwort
eGovernment um, mit dem das Verhältnis der öffentlichen Hände zu
Bürger und Unternehmen entkrampft, wenn nicht sogar reibungslos
gestaltet werden soll.
Manch einer der Nicht-IT-Fachleute wird bei diesem Vorhaben
zusammenzucken: "Moment mal, ausgerechnet die Einführung des
elektronischen Geschäftsverkehrs, also die Nutzung der komplizierten
IT, soll das Verhältnis zwischen Bürgern und Unternehmen auf der
einen und dem Staat auf der anderen Seite vereinfachen?" Wenn es
nach den Verlautbarungen der Politik geht, steht dieses Ziel des
eGovernment außer Frage. Wobei sich die Initiativen regelrecht
überschlagen: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit ihrem
bereits 2006 ins Leben gerufenen "Aktionsplan Deutschland-Online" an
die Spitze der Bewegung gesetzt. Daneben gibt es die EU-Initiative
i2010, die Arbeitsgruppe 3 beim IT-Gipfel der Bundeskanzlerin, den
eGovernment-Wettbewerb, den "Umsetzungsplan E-Government 2.0" und
jede Menge einschlägige Masterpläne bei Ländern und Kommunen.
Stellt sich die Frage, ob und wie eGovernment bei den Unternehmen
und Bürgern tatsächlich ankommt. Laut Branchenverband BITKOM nutzen
nur 56 % der Unternehmen in Deutschland Angebote des eGovernment.
Deutschland liegt im EU-Vergleich damit auf Platz 21 und weit hinter
Finnland, Irland, Dänemark, der Slowakei und Österreich. Woran dies
liegen mag? Vielleicht an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der
sich selbst als eGovernment-Minister bezeichnet. Es könnte durchaus
am Vertrauen hapern, weil gerade Bundesminister Schäuble unter
anderem bei der Vorratsdatenhaltung keine Probleme sieht.
Dabei wirkt auf den ersten Blick nicht nur für den IT-affinen Bürger
und Unternehmer beim eGovernment alles schlüssig: Mit der Kfz-
Anmeldung übers Internet, dem elektronischen Handelsregisterauszug
via Download, der Gewerbeanmeldung per Mausklick, der deutschen
elektronischen Steuererklärung flink wie eine ELSTER und
eProcurement für die öffentliche Beschaffung sollte Effizienz beim
Umgang mit staatlichen Stellen kein Fremdwort mehr sein. Selbst
elektronisches Identitätsmanagement klingt verheißungsvoll für die
Unternehmer und Bürger, die es in der realen Welt gewohnt sind,
immer wieder erneut ihr Dasein nachzuweisen.
Vermutlich steckt der Teufel im Detail. Machen wir ein Experiment
und besorgen wir uns eine rechtssichere, das heißt qualifizierte
elektronische Signatur, um uns zum Beispiel an einer öffentlichen
elektronischen Ausschreibung beteiligen zu können. Dies geht
allerdings nicht ohne Medienbruch. Nachdem der geneigte Nutzer die
Anträge aus dem Internet heruntergeladen und sich durch die
seitenlangen Formulare gekämpft hat, geht es wie gewohnt per Pedes
zur Sparkasse oder Post. Doch dieser Medienbruch wird ja ab 2010
durch den elektronischen Personalausweis behoben, auf den die
elektronische Signatur benutzerfreundlich nachgeladen werden kann.
Dann geht alles wie geschmiert. Apropos geschmiert: Da alle unsere
im Netz getätigten Amtszugriffe Spuren hinterlassen, steigt die
Transparenz. Der Weg an den gesetzlich vorgeschriebenen Pfaden
vorbei wird schwieriger bis unmöglich, zumindest mit den bisherigen
handelsüblichen Kenntnissen. Das erfreut die korruptionsbekämpfenden
Stellen und sollte auch dem sich gemessen an den Vorgaben rechtmäßig
verhaltenden Bürger und Unternehmer guttun.
Allerdings gibt es auch eine zweite Seite der Medaille: Über die
durchgängige Nutzung von eGovernment-Angeboten werden die Nutzer
gegenüber den staatlichen Stellen gläsern. So gesehen sind
eGovernment-Plattformen Videokameras an öffentlichen Plätzen mit
anderen Mitteln. Selbstverständlich muss es nicht so weit kommen.
Gerade auf den Schutz persönlicher Daten und die Sicherung der
Infrastruktur vor Manipulationen und Missbrauch muss nachdrücklich
Wert gelegt werden. Vorratsdatenhaltung ist besonders kritisch zu
hinterfragen.
Nicht zuletzt sollten Nutzerprofile gerade von staatlichen Stellen
nicht angelegt werden können. Oder würde Sie es freuen, wenn Sie
nach dem Download Ihrer Heiratsurkunde das Angebot erhielten: Über
ein Drittel Ihrer Nutzergruppe forderte die Formulare zur
Einreichung einer Scheidung an. Um eGovernment zum endgültigen
Durchbruch zu verhelfen, sind neben Usability vor allem
Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Sicherheit der durchgeführten
Transaktionen gefragt.
Wenn es dann noch gelingt, den Bürger an der Entwicklung der
elektronischen Angebote partizipieren zu lassen, könnte die
Einführung des eGovernment dazu führen, die Ohnmacht der Bürger vor
der ausufernden Bürokratie zu beseitigen. Dann wäre das Schicksal
von Joseph K. in Frank Kafkas "Der Prozess" abwendbar, der in die
Klauen der Bürokratie geriet, bei der "den Beamten der Zusammenhang
mit der Bevölkerung fehlte". Diesen fehlenden Zusammenhang könnte
ein kollaboratives "eGovernment 2.0" bieten - ein Netz für und von
Bürgern.
Einwurf
von Jürgen Jarosch
Ein Netz für Bürger?
Wird nicht jeder bemitleidet, der erwähnt, dass er sich mal wieder auf den Weg zu einer Behörde machen muss? Wartet nicht jeder von uns auf ein Zaubermittel, um uns vor den mit Amtsgängen einhergehenden offenbar unvermeidlichen Zeit- und Energieverlusten zu bewahren? Sollte es nicht zu allgemeiner Begeisterung führen, wenn jetzt auf allen Ebenen Abhilfe geschaffen wird, noch dazu mit den mächtigsten Werkzeugen, die denkbar sind? Schließlich sorgt auf der Ebene der Europäischen Union seit einiger Zeit kein geringerer als der frühere bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dafür, dass das bürokratische Gestrüpp gelichtet und der Bürger und Unternehmer entlastet wird. Und in Deutschland geht auf der Ebene des Bundes, der Bundesländer, der Landkreise und Kommunen das Zauberwort eGovernment um, mit dem das Verhältnis der öffentlichen Hände zu Bürger und Unternehmen entkrampft, wenn nicht sogar reibungslos gestaltet werden soll.
Manch einer der Nicht-IT-Fachleute wird bei diesem Vorhaben zusammenzucken: "Moment mal, ausgerechnet die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs, also die Nutzung der komplizierten IT, soll das Verhältnis zwischen Bürgern und Unternehmen auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite vereinfachen?" Wenn es nach den Verlautbarungen der Politik geht, steht dieses Ziel des eGovernment außer Frage. Wobei sich die Initiativen regelrecht überschlagen: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit ihrem bereits 2006 ins Leben gerufenen "Aktionsplan Deutschland-Online" an die Spitze der Bewegung gesetzt. Daneben gibt es die EU-Initiative i2010, die Arbeitsgruppe 3 beim IT-Gipfel der Bundeskanzlerin, den eGovernment-Wettbewerb, den "Umsetzungsplan E-Government 2.0" und jede Menge einschlägige Masterpläne bei Ländern und Kommunen.
Stellt sich die Frage, ob und wie eGovernment bei den Unternehmen und Bürgern tatsächlich ankommt. Laut Branchenverband BITKOM nutzen nur 56 % der Unternehmen in Deutschland Angebote des eGovernment. Deutschland liegt im EU-Vergleich damit auf Platz 21 und weit hinter Finnland, Irland, Dänemark, der Slowakei und Österreich. Woran dies liegen mag? Vielleicht an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich selbst als eGovernment-Minister bezeichnet. Es könnte durchaus am Vertrauen hapern, weil gerade Bundesminister Schäuble unter anderem bei der Vorratsdatenhaltung keine Probleme sieht.
Dabei wirkt auf den ersten Blick nicht nur für den IT-affinen Bürger und Unternehmer beim eGovernment alles schlüssig: Mit der Kfz- Anmeldung übers Internet, dem elektronischen Handelsregisterauszug via Download, der Gewerbeanmeldung per Mausklick, der deutschen elektronischen Steuererklärung flink wie eine ELSTER und eProcurement für die öffentliche Beschaffung sollte Effizienz beim Umgang mit staatlichen Stellen kein Fremdwort mehr sein. Selbst elektronisches Identitätsmanagement klingt verheißungsvoll für die Unternehmer und Bürger, die es in der realen Welt gewohnt sind, immer wieder erneut ihr Dasein nachzuweisen.
Vermutlich steckt der Teufel im Detail. Machen wir ein Experiment und besorgen wir uns eine rechtssichere, das heißt qualifizierte elektronische Signatur, um uns zum Beispiel an einer öffentlichen elektronischen Ausschreibung beteiligen zu können. Dies geht allerdings nicht ohne Medienbruch. Nachdem der geneigte Nutzer die Anträge aus dem Internet heruntergeladen und sich durch die seitenlangen Formulare gekämpft hat, geht es wie gewohnt per Pedes zur Sparkasse oder Post. Doch dieser Medienbruch wird ja ab 2010 durch den elektronischen Personalausweis behoben, auf den die elektronische Signatur benutzerfreundlich nachgeladen werden kann. Dann geht alles wie geschmiert. Apropos geschmiert: Da alle unsere im Netz getätigten Amtszugriffe Spuren hinterlassen, steigt die Transparenz. Der Weg an den gesetzlich vorgeschriebenen Pfaden vorbei wird schwieriger bis unmöglich, zumindest mit den bisherigen handelsüblichen Kenntnissen. Das erfreut die korruptionsbekämpfenden Stellen und sollte auch dem sich gemessen an den Vorgaben rechtmäßig verhaltenden Bürger und Unternehmer guttun.
Allerdings gibt es auch eine zweite Seite der Medaille: Über die durchgängige Nutzung von eGovernment-Angeboten werden die Nutzer gegenüber den staatlichen Stellen gläsern. So gesehen sind eGovernment-Plattformen Videokameras an öffentlichen Plätzen mit anderen Mitteln. Selbstverständlich muss es nicht so weit kommen. Gerade auf den Schutz persönlicher Daten und die Sicherung der Infrastruktur vor Manipulationen und Missbrauch muss nachdrücklich Wert gelegt werden. Vorratsdatenhaltung ist besonders kritisch zu hinterfragen.
Nicht zuletzt sollten Nutzerprofile gerade von staatlichen Stellen nicht angelegt werden können. Oder würde Sie es freuen, wenn Sie nach dem Download Ihrer Heiratsurkunde das Angebot erhielten: Über ein Drittel Ihrer Nutzergruppe forderte die Formulare zur Einreichung einer Scheidung an. Um eGovernment zum endgültigen Durchbruch zu verhelfen, sind neben Usability vor allem Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Sicherheit der durchgeführten Transaktionen gefragt.
Wenn es dann noch gelingt, den Bürger an der Entwicklung der elektronischen Angebote partizipieren zu lassen, könnte die Einführung des eGovernment dazu führen, die Ohnmacht der Bürger vor der ausufernden Bürokratie zu beseitigen. Dann wäre das Schicksal von Joseph K. in Frank Kafkas "Der Prozess" abwendbar, der in die Klauen der Bürokratie geriet, bei der "den Beamten der Zusammenhang mit der Bevölkerung fehlte". Diesen fehlenden Zusammenhang könnte ein kollaboratives "eGovernment 2.0" bieten - ein Netz für und von Bürgern.
Dr. Jürgen Jarosch Elektro Technologie Zentrum (etz) Krefelder Str. 12 70376 Stuttgart jarosch@etz-stuttgart.de www.etz-stuttgart.de