Glossar

zum Schwerpunktthema Open-Source-Software

Glossar zu HMD 238, erschienen im August 2004.

C

CeCILL - Contrat de Licence de Logiciel Libre
Contrat de Licence de Logiciel Libre ist die Alternative zur Lizenzierung freier Software im französischen Rechtsraum und soll zur GPL (GNU General Public License) kompatibel sein. Dieser Schritt ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme in Frankreich und USA notwendig, vor allem in den Bereichen des Urheberrechts und des Schadensersatzrechts.

F

Free Software
Free Software, im deutschsprachigen Raum als freie Software bezeichnet, ist eine Software, die den von der Free Software Foundation vorgelegten Grundsätzen entspricht. Im Einzelnen gilt:
  1. Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen.
  2. Die Freiheit, die Funktionsweise eines Programms zu untersuchen und es an seine Bedürfnisse anzupassen.
  3. Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinem Nachbarn zu helfen.
  4. Die Freiheit, ein Programm zu verbessern und die Verbesserungen an die Öffentlichkeit weiterzugeben, so dass die gesamte Gesellschaft profitiert.
Bei Punkt 2 und 4 ist der Zugang zum Quellcode eine notwendige Voraussetzung. Ferner sind bei einer freien Software die vier Punkte unwiderrufbar. Der Begriff "frei" schließt wohl die Tatsache "frei erhältlich" ein, ist aber nur ein Teilaspekt der freien Software. (http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html)
FSF - Free Software Foundation
Free Software Foundation ist die 1985 von Richard Stallman gegründete gemeinnützige Stiftung, die die Distribution von Emacs und anderer GNU-Software übernahm. Erlöse und Spenden verwendet die Free Software Foundation, um Entwickler dafür zu bezahlen, dass sie bestimmte, für eine vollständige Betriebssystemumgebung notwendige Programme schreiben. 1989 legte die Free Software Foundation mit der GPL die wichtigste Lizenz für freie Software vor. Um besser regional handeln zu können, gründeten sich 2001 die Free Software Foundation Europe sowie die Free Software Foundation India. (www.fsf.org; V. Grassmuck: Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Bonn, 2002)
Freeware
Software, die von ihren Autoren kostenlos, frei weitergebbar, in der Regel ohne Quellcode und oft ohne Lizenz veröffentlicht wird. (V. Grassmuck: Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Bonn, 2002)

G

GNU - GNU's Not Unix
GNU's Not Unix ist der Name des von Richard Stallman in den Jahren 1983/84 gestarteten Projektes, mit dem Ziel der Schaffung einer freien, vollständig UNIX-artigen Betriebssystemumgebung. (http://www.gnu.org - Anm. Meyers Lexikon: Gnus - Gattung der Kuhantilopen in den Steppen Ost- u. Süd-Afrikas)
GPL - GNU General Public License
GNU General Public License ist die von der Æ FSF (Free Software Foundation) zum Ende der 80er Jahre publizierte Lizenz für die Software des GNU-Projektes. Heute ist GNU General Public License die für freie Software am meisten angewandte Lizenz. (http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html)

O

Open-Source-Software
Open-Source-Software ist die Software, die den Kriterien der Open Source Initiative - einer im Jahre 1998 erfolgten Marketingkampagne für freie Software - entspricht. Ziel der Initiative war es, eine schnelle Akzeptanz freier Software durch Unternehmer und Kapitalgeber zu erreichen. Dabei wurde bewusst auf langfristige Überlegungen bezüglich philosophischer, ethischer und gesellschaftlicher Aspekte verzichtet und man hat sich nur auf technische Dinge konzentriert. Der Kriterienkatalog "The Open Source Definition", der auf der Definition der freien Software aufbaut, lautet wie folgt:
  1. Freie - unentgeltliche - Weitergabe der Software
  2. Offenlegung und Weitergabe des Quellcodes
  3. Zulassungen von Weiterentwicklungen
  4. Garantie der Unversehrtheit des originären Quellcodes
  5. Keine Einschränkung bei der Weitergabe an Personen und Gruppen
  6. Keine Einschränkung für den Einsatz der Anwendung
  7. Keine Einschränkung für den Nutzerkreis der Anwendung
  8. Keine Einschränkung der Lizenz bei der Art der Paketierung der Software
  9. Keine Einschränkung bei der Weitergabe mit anderer Software
  10. Neutralität gegenüber Technologien/Standards
(http://opensource.org/docs/definition.php)
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